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Karlsbader Beschlüsse (1819)

Par   •  16 Novembre 2017  •  2 626 Mots (11 Pages)  •  626 Vues

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Doch trotz dieser Minderheit kam es am 23. März 1819 zu der Ermordung des Schriftstellers und russischen Agenten August von Kotzebues durch den Burschenschafter Karl Ludwig Sand, welcher der »Unbedingten« angehörte und somit auch unter der Ideologie von Karl Follen und Jakob Friedrich Fries stand. Kotzebue war „ein gebildeter, aber auch zynisch-freiheitsverachtender Anhänger der Restauration“[19]. Er hatte sich bei den Burschenschaften durch spottende Publikationen über ihre Pläne in seinen Zeitungen und durch Geheimberichte an den russischen Zar unbeliebt gemacht. Die Reaktion auf das Attentat von anderen liberal gesinnten wie zum Beispiel des Berliner Theologen De Wette, welcher Sands Tat durch seine Überzeugung rechtfertigte[20], beunruhigte die einzelnen Herrscher. Denn Sand wurde auch nach seiner Hinrichtung gefeiert und als „Märtyrer“[21] verehrt.

Die Karlsbader Beschlüsse als antirevolutionäre Reaktion

Durchführung des Erlasses der Karlsbader Beschlüsse

Als nach dem Attentat auf Kotzebue am 1. Juli 1819 ein weiterer Anschlag auf Karl von Ibell, den Staatsrat von Nassau, auch von einem Burschenschafter verübt wurde, welcher jedoch fehlschlug, sah der österreichische Staatskanzler Metternich dies als Chance, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, die liberalen und nationalen Bewegungen endgültig zu stoppen.[22] Denn sein erster Versuch, ein Restaurationsregime durchzusetzen in dem alle Einzelstaaten auf „altständische Verfassungen“[23] festgelegt werden sollten scheiterte, da einige Mitgliedsstaaten Verfassungen aufgestellt hatten. Da Metternich jedoch wusste, dass die Burschenschaften durch manche Mitgliedsstaaten geschützt wurden, wie zum Beispiel in Sachsen-Weimar, und er somit keine offizielle Mehrheit für die Karlsbader Beschlüsse erhalten würde[24] verhandelte er vorher inoffiziell mit Preußen und beschloss in der Teplitzer Punktation am 1. August 1819 schon erste gemeinsame Maßnahmen gegen den Kampf des Liberalismus in den einzelnen Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes. Denn Metternich war sich bewusst, „nur wenn auch die zweite deutsche Vormacht bedingungslos auf einen Kurs der Restauration einschwenkte, ließ sich diese Politik im Deutschen Bund durchsetzen“[25]. Danach wurden nur die zehn größten Staaten zu den geheimen Karlsbader Konferenzen welche vom 6. bis zum 31. August 1819 stattfanden eingeladen. Diese Staaten waren von Metternich so ausgewählt, bei denen er sich sicher war, dass sie keinen größeren Widerstand gegen die Beschlüsse geben würden. Die Gesandten der Einzelstaaten wurden derartig unter Druck gesetzt, dass sie keine Rücksprache mit ihren Regierungen halten konnten und somit wurden die Karlsbader Beschlüsse „in einem mehr als fragwürdigen Eilverfahren“[26] am 20. September 1819 durch den Bundestag erlassen. Thomas Nipperdey entwickelt die Idee, dass dieser Erlass fast einem „Bundesstaatsstreich“[27] gleich kommt, nicht nur durch die Art und Weise wie der Beschluss erlassen wurde sondern auch durch den tiefen Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten des Deutschen Bundes.[28] [29] [30]

Karlsbader Beschlüsse

Die Karlsbader Beschlüsse sahen 4 große Bundesgesetze vor, die auf der Teplitzer Punktation basierten: Das Universitätsgesetz, welches Ordnung an den Universitäten wiederherstellen sollte, indem Professoren überwacht wurden um die Verbreitung weiterer liberalen Gedanken zu verhindern und zu unterdrücken, taten sie dies, mussten sie mit einem Verbot ihres Lehrstuhles rechnen und durften an keiner anderen Universität im Deutschen Bund mehr unterrichten. Die Burschenschaften an den Universitäten wurden zudem verboten und Studenten die an einer Universität zwangsexmatrikuliert wurden, sollten an keiner anderen angenommen werden. Diese Gesetze wurden durch einen „landesherrliche[n] Bevollmächtigte[n]“[31] an den einzelnen Universitäten streng überwacht. Wolfgang Hartwig beschrieb dieses Gesetz als einen tiefen Eingriff „in die Selbstverwaltung und die geistige Freiheit der Universitäten“[32]. Aber nicht nur das Universitätsgesetz war ein tiefer Rückschlag für den Deutschen Bund, auch das Pressegesetz, welches wieder die Vorzensur aller Zeitschriften, Bücher und Broschüren welche bis zu 20 Bogen (320 Seiten) umfassten und die Nachzensur für Bücher vorschrieb war ein Rückgang der Meinungs- und Pressefreiheit welche in der Bundesakte festgehalten war . Die Regelung der 20 Bogen wurde aufgestellt, da man der Meinung war, dass politisch liberale Themen und Gedanken eher in kurzen Artikeln oder Broschüren veröffentlicht wurden. Die einzige Hoffnung der liberal Gesinnten ihre Gedanken an das Volk zu bringen, war ein Buch größeren Umfangs zu schreiben, da diese einer Nachzensur unterlagen und keiner Vorzensur. Das dritte Gesetz war das Untersuchungsgesetz welches eine Zentraluntersuchungskommission vorschrieb, die gegen Unruhen und Gesetzesverstöße im ganzen Deutschen Bund vorgehen und ihre Berichte an die Bundesversammlung weiterleiten sollten. Um seinen Aufgaben nachgehen zu können hatte die Untersuchungskommission eine Erlaubnis selber Haftbefehle ausstellen zu können, da die einzelnen Mitgliedstaaten selber verantwortlich waren, inwiefern sie die Gesetze ausführen. Das vierte Gesetz schrieb eine Exekutionsordnung vor, welche die einzelnen Mitgliedstaaten durch militärischen Einsatz unter Druck setzen sollte, die Gesetze in ihren Staaten durchzuführen. [33] [34] [35] [36]

Die Folgen

Durch die Karlsbader Beschlüsse hatte Metternich es endgültig geschafft, die liberale und nationale Bewegung zu unterdrücken. Sie waren „ein wirksames Instrumentarium […], um die öffentliche Meinung zu knebeln und oppositionelle Bewegungen zu kriminalisieren“[37]. Österreich sah nun seine konservative Politik und das restaurative System für gesichert.[38] Jedoch wurden die Beschlüsse in den einzelnen Staaten unterschiedlich ausgeführt. In Staaten, die eine eigene Verfassung hatten wie zum Beispiel Sachsen-Weimar wurden sie eher weniger streng durchgeführt im Gegensatz zu Preußen und Österreich wo das Pressegesetz und das Universitätsgesetz sehr streng ausgeführt wurde. Es wurden Professoren, die ihre liberale Einstellung während ihrer Vorlesungen an Studenten vermittelt haben entlassen und suspendiert, darunter befanden sich Ernst Moritz Arndt und Jakob Friedrich Fries, welche verhaftet wurden.[39] Das ganze politische Leben wurde von nun an derartig kontrolliert, dass jeder Angst hatte seine politische Meinung zu äußern und somit unter Verdacht geraten könnte. „Die meisten Anhänger der liberalen und nationalen Bewegung zogen sich nach der reaktionären Wende ins unpolitische Leben zurück,

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